Nancy Faeser sagte am Mittwoch in Wiesbaden: „Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine solche Entscheidung trifft, müssen schwerwiegende Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Die AfD hat sich in den zurückliegenden Jahren unbestreitbar radikalisiert und an vielen Stellen die Grenze zwischen rechtem Populismus und Rechtsextremismus überschritten. Vielfach geben bei der AfD Personen den Ton an, die offen völkisch-nationalistisches Gedankengut vertreten und von einem ‚Systemwechsel‘ phantasieren. Auch offener Rassismus, Sympathien für den Nationalsozialismus und Aufrufe zur Gewalt gegen Andersdenkende haben im Umfeld der AfD ihren Platz, ohne dass sich die maßgeblichen Funktionsträger klar davon distanzieren.
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