
In der Sitzung des Ortsbeirats Bad Vilbel-Massenheim vom 4. September wurde die 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Harheimer Weg“ beraten. Das Plangebiet besitzt eine Größe von 1,6 ha und schließt neben dem neuen Friedhof die von der Familie Weyland als Weide genutzte Fläche, den Kirchengarten, die bebaute Fläche der katholischen Kirche und den landwirtschaftlichen Weg, der an diese Flächen direkt angrenzt, ein. Die von der katholischen Kirche bebauten Flächen und eine 5763 m² große Fläche am südlichen Ende der Friedhofserweiterungsfläche werden als Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde hierfür nach § 13 a BauGB eingebracht und beschlossen. Hierbei ist die maximale Fläche auf 10.000 m² beschränkt, darum wird der Offenlegungsbeschluss nun nach § 13 b eingebracht.
Zwischen diesen Flächen liegt ein Stück Friedhofserweiterungsfläche in städtischem Besitz. Diese und die Flächen der Weide und des Kirchengartens sind als allgemeine Wohngebiete ausgewiesen. Die Flächen der Kirche ermöglichen den Bau von Doppelhäusern oder Geschosswohnungen. Letzteres aber mit der Auflage, Parkflächen in Tiefgaragen zur Verfügung zu stellen. Wann und wie die katholische Kirche ein Baurecht für diese Flächen nutzen wird, ist auch für Kirchenvertreter heute noch nicht absehbar.
Die städtische Baufläche soll gemäß Vorlage zwei Doppelhäuser aufnehmen und einen Geschosswohnungsbau mit acht preiswerten Wohnungen. Die Flächen, auf denen Doppelhäuser entstehen sollen, sollen verkauft werden, während die Fläche, die für Geschosswohnungsbau vorgesehen ist, in städtischem Besitz bleiben soll, so Stadtrat Sebastian Wysocki. Die Flächen für Doppelhäuser sollen hierbei an Interessierte vergeben werden, die ein entsprechendes ehrenamtliches Engagement nachweisen können, oder an Mitglieder von Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren Bad Vilbels.
Die SPD hatte hierzu einen Ergänzungsantrag eingebracht, dem gemäß die gesamte städtische Fläche für den Geschosswohnungsbau genutzt werden solle. Dieser Antrag wurde sowohl von der CDU als auch von den Grünen abgelehnt. „Besonders hat mich irritiert, dass die CDU den Nutzungsvorschlag der Verwaltung mit den Worten. „‚diese Flächen seien auch für Massenheimer Gewerbetreibende freizuhalten‘, nicht anders verwendet sehen will” , so Bernd Hielscher. Verwundert ist die SPD auch über die Haltung des Vertreters der Grünen im Ortsbeirat. Die Partei hatte in einer Anfrage und in Presseberichten Ende Mai noch die schleppende Entwicklung beklagt und die baldige Realisierung der Projekte „Auf dem Harheimer Weg“, „Lehnfurter Weg“ und Berkersheimer Weg“ zur Schaffung preiswerten Wohnraums angemahnt. Dessen ungeachtet lehnt Peter Paul die Offenlage und den Ergänzungsantrag der SPD ab. In der Abstimmung wurde der Antrag der SPD abgelehnt, die Offenlage wurde hingegen mit den Stimmen von CDU und SPD bei Ablehnung durch Bündnis90 / Die Grünen angenommen.
Die Grundintention des Gesetzgebers bei der Schaffung der §§ 13 a und 13 b, in einem vereinfachten Verfahren schnell Baurecht für nicht überplante Flächen im Innenbereich, aber auch im Außenbereich zu schaffen, sehen wir bei den jetzigen Plänen extrem strapaziert. Deshalb wollen wir den Änderungsantrag auch in den noch beratenden Gremien einbringen.