SPD-Fraktion fordert Schutz für Frauen – CDU und Grüne brüskieren Teilnehmer*innen der Anhörung im Landtag

Der Hessische Landtag hat heute Vormittag eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf für den Schutz der Rechte von schwangeren Frauen bei Schwangerschaftsberatung und –abbruch durchgeführt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Mahnwachen, Demonstrationen und Proteste vor den Konfliktberatungsstellen zu unterbinden, durch die organisierte Abtreibungsgegner die ratsuchenden Frauen unter Druck setzen wollen.

Unmittelbar vor der Anhörung berichteten Medien, die Landesregierung habe eine entsprechende Regelung zum Schutz der Schwangeren kurzfristig durch einen Erlass des Innenministeriums getroffen. Die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Lisa Gnadl, kritisierte, dass die Landesregierung damit bewusst die politische Arbeit des Landtags konterkariert und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Anhörung brüskiert habe.

Gnadl sagte: „Es war allgemein bekannt, dass es heute die parlamentarische Anhörung zu diesem sensiblen Thema geben würde. Wenn nun das Innenministerium kurz zuvor eine Regelung zu genau dem Sachverhalt erlässt, gebietet es der Respekt vor dem Parlament, zuerst die Abgeordneten zu informieren. Stattdessen wurde der Erlass – offensichtlich aus dem Kreis der schwarzgrünen Landesregierung – an die Medien gegeben, während die Abgeordneten und die Anzuhörenden im Unklaren gelassen wurden. Das widerspricht allen Regeln des respektvollen Umgangs mit dem Parlament.“

Es stelle sich auch die grundsätzliche Frage, ob ein Ministerialerlass ausreiche, um die Einschüchterungsaktionen von Abtreibungsgegnern vor den Beratungsstellen zu unterbinden, so Gnadl, oder ob dazu ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren erforderlich sei. Immerhin berühre eine entsprechende Regelung das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Dieses Problem sei auch in der parlamentarischen Anhörung von juristischen Sachverständigen thematisiert worden. Zudem bestehe durch den Erlass die Gefahr unterschiedlicher örtlicher Regelung.

Lisa Gnadl sagte: „Die Art und Weise, wie der Erlass aus dem Innenministerium öffentlich wurde, und die Tatsache, dass die Regierungsgrünen den Erlass per Pressemeldung bejubeln, während die parlamentarische Anhörung zum Thema noch läuft, spricht dafür, dass es der Landesregierung wieder einmal nicht um den Inhalt ging, sondern um den schnellen PR-Effekt. Das ist nichts Neues, aber es ist gerade bei einem so sensiblen Thema unangemessen.“

Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion gab zu bedenken, dass die Frauen, die sich mit dem Gedanken an einen Schwangerschaftsabbruch trügen, gesetzlich verpflichtet seien, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Umso wichtiger sei ein rechtssicherer Schutz der Frauen vor den Protestaktionen der selbsternannten „Lebensschützer“. Gnadl sagte: „Es wurde in der Anhörung sehr deutlich, dass jede Form von Stress die Gesundheit der Schwangeren und des Kindes beeinträchtigt, dessen Leben die organisierten Abtreibungsgegner doch angeblich schützen wollen. Auch deswegen müssen wir einen rechtssicheren Weg finden, die Schwangeren und die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen zu schützen.“

Aus ihrer Sicht werde völlig unterschätzt, wie groß der psychische Druck sei, der durch die Belagerung der Beratungsstellen, Kliniken und Arztpraxen auf die betroffenen Frauen ausgeübt werde, sagte Gnadl. Das Problem sei akut, die beratungssuchenden Frauen würden immer wieder damit konfrontiert. „Gerade hier muss ein Rechtsstaat seine Handlungsfähigkeit beweisen“, forderte Lisa Gnadl.