Der Allgemeine Deutschen Fahrrad-Club (AFDC) Bad Vilbel nimmt in einer Pressemitteilung Stellung, die wir hier wörtlich als Diskussionsbeitrag veröffentlichen:
Baumfällaktion der Stadt am kernstädtischen Nidda-Ufer
Schwer nachvollziehbar, Vorteile fraglich
Dass im Lauf der letzten rund drei Wochen am stadtseitigen Nidda-Uferweg zwischen Wiesengasse und Rathausbrücke Stück für Stück Bäume gefällt wurden, entsetzt und empört viele Bad Vilbeler Bürgerinnen und Bürger, die sich unter anderem in den sozialen Medien geäußert haben. Ließe sich wenigstens erschließen, wozu die Maßnahme gut sein soll.
Die Antwort der Stadt dürfte bekannt sein: Der Weg soll verbreitert und als Rad- und Fußweg ausgebaut werden. Da sind die Bäume einfach im Weg. Was womöglich ebenfalls eine Rolle gespielt haben dürfte: Das Land Hessen bezuschusst den Ausbau des Wegs, allerdings in deutlich höherem Umfang erst dann, wenn der Weg zur Nutzung für den Fuß- und den Radverkehr gewidmet wird. Darüber hinaus lehnt die Stadt die Freigabe der innerstädtisch als Einbahnstraße geführten Frankfurter Straße für Radfahrende in Gegenrichtung seit Jahren kategorisch ab. Die Straße sei zu schmal dafür, die Fahrt in Gegenrichtung für Radelnde zu gefährlich. Der Ausbau des Wegs am Nidda-Ufer zugunsten des Radverkehrs sei also die bessere Alternative.
Im August 2017 hat das Ingenieurbüro IMB Plan der Stadt ein Radverkehrskonzept vorgelegt. Wir haben uns als ADFC Bad Vilbel in einer gesonderten Arbeitsgruppe mit dessen Inhalten auseinandergesetzt und im Januar 2018 eine ausführliche schriftliche Stellungnahme abgegeben, die wir sowohl den Verantwortlichen in der Stadtverwaltung als auch allen im Stadtparlament vertretenen Parteien zur Kenntnis gegeben haben – eine gewisse Zeitlang, bevor das Konzept dann im Stadtparlament, diesbezüglich leider unverändert, beschlossen wurde.
Wer unsere Stellungnahme aufmerksam gelesen hat, der oder die wird festgestellt haben, dass wir uns zu dem bereits damals im Konzept genannten Ausbau des stadtseitigen Nidda-Uferwegs kritisch geäußert haben. Wir betrachten den Ausbau – nicht zuletzt angesichts des mit ihm verbundenen Aufwands – nicht als Maßnahme, die zur Förderung des kleinräumigen Radverkehrs in Bad Vilbel sonderlich gut geeignet wäre.
Eher könnte das Gegenteil der Fall sein. Wird der Weg als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgewiesen, so ist
- zu befürchten, dass sich Konflikte zwischen zu Fuß Gehenden und einer dann deutlich anwachsenden Zahl von Radelnden auf der Passage häufen werden;
- zu erwarten, dass nach einer möglichen anfänglichen Begeisterung aufseiten der Radelnden über den neuen Radweg Ernüchterung um sich greifen wird – zügiges Radeln ist bei einem Zweirichtungsverkehr beider Gruppen auch bei einer Breite von 2,50 bis 3 Metern nicht möglich;
- nicht zu erwarten, dass der Weg als Alternative zum offiziell leider nach wie vor unzulässigen Radeln in der Frankfurter Straße entgegen der Einbahnstraße für Kfz akzeptiert wird; er gewinnt auch nach einem Ausbau – nicht zuletzt aufgrund der weiterbestehenden Umwege im Kontext mit Zielpunkten auf der Frankfurter Straße – kaum an Attraktivität.
Überdies ist im Radverkehrskonzept nichts darüber ausgesagt, wie die Fortsetzung des Radwegs jenseits der Rathausbrücke in Richtung Alte Mühle und Lehmkaute bzw. Gronauer Weg aussehen soll. Derzeit führt lediglich ein Fußgängerüberweg auf die andere Seite der Friedberger Straße. Das bedeutet, dass Radelnde auch hier – ebenso wie auf der anderen Seite der Rathausbrücke – absteigen müssen, wenn sie die Friedberger Straße queren wollen.
Kurz gesagt: Die Maßnahme stellt sich als unverhältnismäßig kostspieliges Stückwerk dar. Im besten Falle ist sie ein nettes „nice to have“. Rechnet man allerdings sie im übergeordneten Kontext all die Bäume gegen, die ihr zum Opfer gefallen sind und die bislang für einen klimatischen Ausgleich vor allem in der heißen Jahreszeit gesorgt haben, so ist sie sogar nachteilig. Wir würden es begrüßen, wenn Baumnachpflanzungen an Ort und Stelle in einem Umfang erfolgen würden, der zumindest an den vorherigen Bestand anknüpft.
Geld für eine zukunftsweisende Radverkehrsförderung wäre an vielen anderen Stellen besser angelegt. Wie wäre es zum Beispiel mit einer Expertise zu der Frage, welche der rund 40 in Bad Vilbel bestehenden Einbahnstraßen sich für Radfahrende in Gegenrichtung freigeben ließen? (Bisher sind lediglich acht davon freigegeben – ganz oder auch nur passagenweise.) Eine solche Expertise könnte neue Perspektiven eröffnen – nicht nur in der festgefahrenen Diskussion etwa um die Verkehrsführung auf der innerstädtischen Passage der Frankfurter Straße. Andere Städte wie Mörfelden-Walldorf oder auch die große Nachbarin Frankfurt am Main sind in puncto Öffnung von Einbahnstraßen schon wesentlich weiter!
Streitpunkt Frankfurter Straße
Immer wieder wird städtischerseits das Verhalten von Radfahrenden moniert, die auf dem innerstädtischen Teilstück der Frankfurter Straße entgegen der Einbahnstraßenrichtung unterwegs sind. Zur Abschreckung wurden in der Vergangenheit wiederholt Kontrollen durch die Ordnungspolizei durchgeführt.
Angemessen, keineswegs progressiv, wäre es stattdessen, zumindest das Teilstück der Frankfurter Straße zwischen Biwer-Kreisel und Marktplatz sowie die sich anschließende Friedberger Straße bis zur Abzweigung Schulstraße als Zone 30 zu gestalten. Das würde bedeuten, dass dort eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet wird.
Die Frankfurter Straße und ihre genannten Fortsetzungen bis zur Abzweigung Schulstraße bilden eine vorwiegend vom Fuß- und Radverkehr frequentierte Einkaufsstraße; die hier passagenweise noch geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit unangemessen. Die vorhandene Straßenbreite von mehr als 3,50 Metern ließe sodann nach StVO eine Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu. Der Gehweg würde somit von Radverkehr frei.
Neuerdings soll nach dem Willen der Stadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der innerstädtischen Frankfurter Straße von 30 km/h auf 20 km/h reduziert werden. Die SPD hatte im Jahr 2018 im Stadtparlament einen entsprechenden Antrag zur Prüfung dieser Maßnahme durchgebracht, deren Ergebnis allem Anschein nach positiv war. § 45 Abs. 1d der Straßenverkehrsordnung lässt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h „für den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ in „zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion“ zu. Zusätzlich sollen der Schwerlastverkehr und die Buslinie 30 aus der unteren Frankfurter Straße verbannt werden. Die Straße soll also tatsächlich eine echte Einkaufsstraße werden, auf der es sich flanieren lässt. Ein Grund mehr, sie den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen.
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