
Der Streit um die KiTa Gebührenerhöhung, von der Stadt überraschend mitten im Kindergartenjahr durchgesetzt, ist noch nicht zu Ende.
Elternbeirat der KiTa „Villa Wichtelstein“ schaltet die Kommunalaufsicht ein. Wir dokumentieren die entsprechende Pressemitteilung im Wortlaut:
Gebührenerhöhungen: Elternbeirat schaltet Kommunalaufsicht ein – „Werden es nicht zulassen, dass die Politik diesen Streit einfach aussitzt!“
Im anhaltenden Streit um die neue Gebührensatzung für die Bad Vilbeler Kindertagesstätten hat der Elternbeirat der KiTa „Villa Wichtelstein“ auf dem Heilsberg jetzt die hessische Kommunalaufsicht eingeschaltet und dort ein Einschreiten gegen die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit dem Zustandekommen der Satzungsänderung im Dezember vergangenen Jahres beantragt. Die Elternbeiräte sehen sich nach nochmaliger rechtlicher Prüfung in ihren gesetzlichen Anhörungs- und Beteiligungsrechten nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch verletzt.
„Die politisch Verantwortlichen haben nach wie vor nicht begriffen, worum es eigentlich geht“, stellt Jens-Hinrich Binder, Jurist und Vorsitzender des Elternbeirats, fest. Ein Dialog über die Kritik der Eltern finde gar nicht statt. „Wir haben uns dagegen gewendet, dass die Stadt ihre Handlungsspielräume mit Blick auf die Empfehlungen des Rechnungshofs nicht genutzt hat – und dagegen, dass unverhältnismäßig und ohne jeden Vertrauensschutz exzessive Gebührenerhöhungen von bis zu 40 % im Eilverfahren durch die Gremien gepeitscht wurden. Aber was wir als Reaktion bekommen, sind pauschale Hinweise auf die Situation in anderen Kommunen.“ Der Vergleich damit hinke aber aus mehreren Gründen: Dabei bleibe bereits die dort andere Tarifstruktur völlig außer Betracht, doch liege der Teufel gerade in diesem Detail. Außerdem berufe sich die Stadt auf ausgewählte andere Beispiele, ohne einen wirklichen Querschnittsvergleich zu liefern. „Und unabhängig davon wird die exzessive Erhöhung mitten im laufenden Kindergartenjahr, mit Auswirkungen auf alle laufenden Betreuungsverträge und ohne jede Übergangsregelung, nicht deshalb verhältnismäßig, weil sie die Gebühren auf ein andernorts übliches Niveau anhebt.“
Als skandalös werten die Eltern neben dem Streit in der Sache aber nicht zuletzt das Verhalten der Vertreter der Mehrheitsfraktionen ihnen gegenüber: „Es ist nicht nachvollziehbar, wenn man auf sachliches Vorbringen entweder gar keine Reaktion oder Antworten auf gar nicht gestellte Forderungen oder sogar, wie in der Pressemitteilung des Magistrats (‚Der direkte Draht‘), auch noch Beschimpfungen erntet“, sagt Binder. Bezeichnenderweise hätten sich gerade die Sozialdezernentin, Frau Freund-Hahn, aber auch der mehrfach angeschriebene Bürgermeister Dr. Stöhr auf keine der Eingaben beim Elternbeirat gemeldet. Dabei hätte man jederzeit in einen Dialog über die Einzelheiten eintreten können. Das gelte besonders für das im Dezember 2016, vor der entscheidenden Sitzung des Sozialausschusses, über die Stadtverwaltung an die Stadtvertreter gesandte Schreiben des Elternbeirats, in dem dieser auf die exzessiven Auswirkungen der Gebührenerhöhung aufmerksam gemacht hatte. Dieses Schreiben war seinerzeit durch die Stadtverwaltung nicht weitergeleitet worden. „Die Abgeordneten haben deshalb quasi im Blindflug über die Änderungen entschieden, ohne sich der Auswirkungen bewusst zu sein“, sagt Binder – „und das, weil die Stadtverwaltung den Kontakt zwischen Bürgern und Abgeordneten bewusst vereitelt hat“. Dies greift nach Auffassung des Elternbeirats in seine gesetzlich garantierten Anhörungs- und Beteiligungsrechte ein.
Die Eltern sind somit der Auffassung, dass die unterlassene Weiterleitung ihres Schreibens gegen geltendes Recht verstoßen hat. Das wollen sie nun zunächst von der Kommunalaufsicht im Landratsamt klären lassen. „Wenn die sich unser Rechtsauffassung anschließt, ist damit ausdrücklich festgestellt, dass die Gebührenerhöhung auf nicht nur politisch, sondern auch rechtlich angreifbare Weise zustande gekommen ist“, so Binder. Sollte die Kommunalaufsicht nicht einschreiten, werde man die Stadt vor dem Verwaltungsgericht verklagen. „Wir werden es nicht zulassen, dass die Mehrheitsfraktionen das einfach aussitzt.“ In jedem Fall: Man werde auch weiterhin die Öffentlichkeit informieren.