

Die Parksituation im neuen Gewerbegebiet ist Anliegern und der SPD schon lange ein Dorn im Auge. Mehrere Anträge, angeregt durch die Gewerbetreibenden und Anlieger, wurden von der SPD im Ortsbeirat eingebracht und stießen bisher beim Magistrat und seinen Vertretern auf taube Ohren. Eine Installation von Parkuhren, die von den ansässigen Gewerbetreibenden durchaus als vorstellbar gesehen wurde, traf ebenso auf Ablehnung seitens des Magistrats wie Halteverbote für Lastkraftwagen und Anhänger anzuordnen. Die Massenheimer SPD macht daher im Ortsbeirat einen neuen Anlauf. Zumindest in den Bereichen der Homburger Straße und der Zeppelinstraße soll das Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen weitgehend unterbunden werden.
Die Homburger Straße ist nach Ansicht der SPD eine Straße eines Wohngebiets und damit grundsätzlich das Abstellen von LKWs über 3,5 t und deren Anhänger nicht gestattet. Dies wird aber, wie die Anlieger wissen, nicht eingehalten und wohl auch nur sehr eingeschränkt kontrolliert. Eine eindeutige Regelung muss hier und in der Zeppelinstraße gefunden werden. Um jeden Zweifel zu unterbinden, könnte man dort eine Parkverbotszone einrichten und durch das Verkehrszeichen 290.1 kennzeichnen.
Ein Zusatz mit dem Zeichen 1048-12 würde dann sicherstellen, dass dort keine Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse geparkt werden dürfen. Eine zeitliche Beschränkung, die zusätzlich möglich wäre, bietet aber keine befriedigende Lösung, da sie nur an Sonn- und Feiertagen gelten würde und den Samstag nicht einschließt.
Hier der Wortlaut des Antrags „Parkverbotszone“
Der Magistrat wird gebeten, in der Homburger Straße (vom Apfelkreisel in Richtung Sportplatz An der Au) und in der Zeppelinstraße (von der Homburger Str. bis zur Hessol-Tankstelle) eine Park-/Halteverbotszone für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen einzurichten und dies durch eine entsprechende Beschilderung deutlich zu machen. Zusätzlich sollen regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden.
Begründung: In dem genannten Bereich der Homburger Straße und der Zeppelinstraße parken immer wieder Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Da es sich bei der Homburger Straße auch um ein Wohngebiet handelt, soll das Parken von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen durch ein eingeschränktes Halteverbot unterbunden werden. Dies soll durch eine entsprechende Beschilderung den Fahrzeugführern kenntlich gemacht werden. Damit Verstöße gegen das Park-/Halteverbot geahndet werden, sollen regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden.
In einer Anfrage erkundigt sich die SPD über die Eigentumsverhältnisse eines bebauten, zur Zeit ungenutzten Grundstücks und interessiert sich besonders wer, dort gegenwärtig für Straßenreinigung und Winterdienst verantwortlich ist.