
Der heutige Bericht in der Frankfurter Neuen Presse erfordert eine Richtigstellung, so Ortsvorsteher Dr. Bernd Hielscher. Den Artikel hat er wie folgt kommentiert:
Es entsteht der Eindruck, dass der Ortsbeirat und ich die Lösung als gute Lösung akzeptieren. Das ist nicht der Fall, sondern wir haben, wie die Anlieger erwartet, dass die Stadt den Räumdienst beginnend am Apfelkreisel bis zur KiTa organisiert. Das ist wie berichtet nicht der Fall.
Die Stadt kann keine Räumpflicht auferlegen, sondern nur den Bereich und Zeitraum definieren, in dem die Anlieger im Stadtgebiet allgemein zu räumen haben. Die Räumpflicht ergibt sich aus der Haftpflicht der Anlieger.
Die Stadt hat sich für diesen Bereich diese Räumpflicht der Anlieger zu Nutze gemacht, um möglichen eigenen Aufwand gering zu halten und einer in den vergangenen Jahren festgestellten Personalknappheit entgegen zu wirken. Kommunen hingegen können sich der Räumpflicht entziehen, in dem sie bestimmte Bereiche mit eingeschränktem Winterdienst festlegen.
Übrigens die unbebauten Grundstücke rechts des Wegs sind auch Privateigentum und nicht städtische Grundstücke
http://ndp.fnp.de/lokales/wetterau/Damit-Kinder-sicher-ankommen;art677,1276556