Haushalt nicht genehmigt

Die Aufsichtsbehörde, der Landrat des Wetteraukreises, hat aufgrund eines Erlasses der Hessischen Landesregierung vom 3. März 2014 den Haushalt der Stadt wegen der nicht vorhandenen Deckung der Ausgaben nicht genehmigt, dazu gab es wohl keinen Ermessensspielraum. Die Stadt Bad Vilbel ist aufgefordert die Einnahmeseite durch die Erhebung einer Straßenbeitragssatzung zu verbessern. Bis dahin gilt § 99 Hessische Gemeindeordnung (HGO), Vorläufige Haushaltsführung, darin heißt es „so darf die Gemeinde … die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind“

Wir wollen wissen welche Auswirkungen dies auf die Projekte in Massenheim hat, insbesondere bei der Grünpflege und der vollständigen Inbetriebnahme des Kinder- und Gemeinschaftshauses, dort fehlen immer noch die Möbel für den Gemeinschaftsraum.

Die Anfragen und Anträge dazu folgen in den nächsten Tagen.