Aus der Verwaltungsvorlage: "Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20.03.2012 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ziegelhof in Bad Vilbel Massenheim gefasst. Am 24.01.2013 und den anschließenden zwei Wochen fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Januar/Februar 2013 gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt. Die in beiden Verfahren vorgebrachten Äußerungen wurden z.T. in den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet.
Der Bebauungsplan Ziegelhof sieht vor, die derzeit gewerblich genutzte Fläche zu einer anderen Nutzung zu entwickeln. Der Bebauungsplan legt für den überwiegenden Teil des Geltungsbereiches als Nutzung Allgemeines Wohngebiet fest. Lediglich eine kleinere Fläche direkt an der Homburger Straße soll als Mischgebiet ausgewiesen werden. Es ist die Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser geplant."
Ab dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung laufen alle relevanten Fristen.
Die komplette Beschlussvorlage des Magistrats finden sie im Ratsinformationssystem der Stadt.